Trade Terms Definitions (on Manage Defaults/Customs Clearance)

Incoterms® Definition

EXW Ab Werk Der Verkäufer ist lediglich verpflichtet, die Ware auf seinem Gelände oder einem anderen benannten Ort (Werk, Fabrik, Lager, usw.) bereitzustellen. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken, die beim Transport der Waren vom Gelände des Verkäufers zum gewünschten Bestimmungsort anfallen. Diese Klausel stellt die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar.
FCA Frei Frachtführer benannter Ort Der Verkäufer ist verpflichtet, die zur Ausfuhr freigemachte Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer an einem vereinbarten Ort zu übergeben. Den Parteien wird angeraten, die Übergabestelle am vereinbarten Lieferort so deutlich wie möglich anzugeben, da das Risiko an dieser Stelle auf den Käufer übergeht.
CPT Frachtfrei benannter Bestimmungsort Der Verkäufer trägt die Kosten für die Beförderung der Ware bis zum Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person am vereinbarten Ort. Nach der Übergabe geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über. Die Ware muss vom Verkäufer zur Ausfuhr freigemacht werden.
CIP Frachtfrei versichert benannter Bestimmungsort Der Verkäufer hat die gleichen Pflichten wie unter CPT, ist aber dafür verantwortlich, auf seine Kosten zugunsten des Käufers eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports abzuschließen. Bei der Versicherung ist die Mindestdeckung ausreichend, und der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen.
DPU Geliefert Terminal Der Verkäufer liefert die Waren und überträgt das Risiko auf den Käufer, wenn die Ware nach dem Entladen vom ankommenden Transportmittel dem Käufer an einem benannten Bestimmungsort oder an dem vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Risiken, die mit dem Bringen und Entladen der Ware an den benannten Bestimmungsort verbunden sind. In dieser Incoterm-Regel sind daher die Lieferung und die Ankunft am Bestimmungsort gleich. DPU ist die einzige Incoterm-Regel, die den Verkäufer verpflichtet, die Ware am Bestimmungsort zu entladen. Der Verkäufer sollte daher sicherstellen, dass er in der Lage ist, die Entladung am benannten Ort zu organisieren. Sollten die Parteien beabsichtigen, dass der Verkäufer das Risiko und die Kosten der Entladung nicht trägt, sollte die DPU-Regel vermieden und stattdessen die DAP-Regel verwendet werden.
DAP Geliefert benannter Ort Die Lieferpflicht des Verkäufers ist erfüllt, sobald die Ware dem Käufer am vereinbarten Ort auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zur Ausfuhr freizumachen, der Importeur erledigt die Zollabfertigung und zahlt die Zollgebühren.
DDP Geliefert verzollt Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware am benannten Ort im Importland bereitzustellen. Er trägt alle Kosten und Risiken, die bei der Beförderung der Ware zum Bestimmungsort entstehen. Dies umfasst alle Ausfuhr- und Einfuhrzölle, Steuern und Zollformalitäten.