Lithium-Batterien

Der sichere Transport von Lithiumbatterien ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihre Sendung wie vorgesehen zugestellt wird. 

Was Sie wissen müssen

  • Lithium-Batterien sind als Gefahrgüter klassifiziert.
  • Es gibt Versandvorschriften für Lithiumbatterien
  • Defekte, beschädigte und zurückgerufene Batterien sind nicht zulässig
  • Der Absender ist gesetzlich für die Einhaltung der Vorschriften und den sicheren Transport von Lithiumbatterien verantwortlich.
  • Nicht alle Arten von Lithiumbatterien werden von DHL Express akzeptiert
  • Um Lithium-Batterien versenden zu dürfen, muss eine Zusatzvereinbarung mit DHL Express abgeschlossen sein.
Eine Vielzahl an elektronischen Waren, die mit Lithium-Batterien betrieben werden, fallen unter die Gefahrgutvorschriften, unabhängig davon, ob sie wiederaufladbar (Lithium-Ionen) oder nicht wiederaufladbar (Lithium-Metall) sind.
Die folgenden Vorschriften gelten, wenn es sich um Lithiumbatterien handelt:
Gefahrgut
Lose
Batterien, die als Einzelstücke versandt werden (lose/Schüttgut)
Beispiel: Tragbares Batterieladegerät
 
In der selben Verpackung
Elektronische Geräte zusammen mit Batterien in einer Verpackung.
Beispiel: Eine Kamera mit einer zusätzlichen Batterie
Verbaut in einem Gerät
Batterie fest in einem elektronischen Gerät verbaut
 
Beispiel: Tablet mit eingebauter Lithium-Batterie
Der sichere Transport solcher Inhalte auf dem Luftweg und die vollständige Einhaltung der ICAO/IATA-Bestimmungen liegt in der rechtlichen Verantwortung des Versenders. IATA und DHL haben Leitfäden erstellt, die den Versendern helfen sollen, die Vorschriften zu verstehen und einzuhalten.
Erlaubt
  • Versandstücke mit Ausrüstungen, die weniger als 2 Batterien oder 4 Zellen enthalten, werden ohne das Lithiumbatteriezeichen zum Transport angenommen.
Beispiel: Ein Versandstück mit einem Notebook-Computer kann 1 Lithium-Ionen-Batterie und 2 kleine Lithium-Metall-Knopfzelle eingebaut haben.
Nicht Erlaubt
  • Lithium-Batterien, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie defekt oder beschädigt sind oder zurückgerufen werden, stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für Personal und Eigentum dar und sind in Flugzeugen unter keinen Umständen erlaubt.
  • Wenn bekannt ist oder vermutet wird, dass ein defekter oder beschädigter oder zurückgerufener Lithium-Akku in einem Laptop, Mobiltelefon oder einem anderen Gerät enthalten ist, muss der Akku entfernt werden, bevor DHL die Sendung annehmen kann.
DHL Express benötigt für den Versand von Lithium-Batterien eine Vorabgenehmigung, um sicherzustellen, dass der Versender ausreichend geschult und instruiert ist und den Versand von Lithium-Batterien gemäß den geltenden Vorschriften sowie den Richtlinien und Verfahren von DHL vorbereiten.
Sie möchten Gefahrgut mit DHL Express versenden? Unsere Dangerous Goods Experten beraten Sie gerne. Kontakt zu unseren Gefahrgut-Experten