T&Cs of Carriage (on Cost Summary)
DHL EXPRESS – ALLGEMEINE TRANSPORTBEDINGUNGEN („Allgemeine Transportbedingungen“)
WICHTIGE HINWEISE
Mit dem Auftrag an DHL erklären Sie als „Absender” sowie im Namen des Empfängers der Sendung („Empfänger“) und im Namen aller Personen, die an der Sendung Rechte haben, Ihr Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Sendungen durch DHL.
Unter „Sendung“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind die Dokumente oder Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die mit jedem von DHL gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung. Der Begriff „Frachtbrief“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen umfasst durch automatische Systeme von DHL oder des Absenders erstellte Kennungen oder Dokumente wie Sendungsetiketten, Barcodes, Luftfrachtbriefe und sonstige Frachtbriefe sowie elektronische Versionen dieser Dokumente. Die Beförderung jeder Sendung erfolgt unter den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Falls der Absender weitergehenden Schutz wünscht, kann gegen zusätzliche Kosten eine Versicherung abgeschlossen werden. (Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen.) Unter „DHL“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind alle Unternehmen im DHL Express Netzwerk zu verstehen.
DHL ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung berechtigt, im Namen des Absenders oder Empfängers: (1) Dokumente zu vervollständigen, Produkt- und Leistungs-Codes zu ergänzen sowie gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen erforderliche Zölle, Steuern oder Geldbußen („Zölle“) zu zahlen; (2) zu Zollzwecken und zum Zwecke der Ausfuhrkontrolle als Spediteur des Absenders sowie ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollagenten für die Zollanmeldung und -abfertigung als Empfänger aufzutreten und (3) auf Weisung einer Person, die DHL als bevollmächtigt erachten darf, die Sendung zu dem Zollagenten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere Sendungen:
- für die keine nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde,
- die gefälschte Waren, Tiere, Gold- und Silberbarren, Bargeld, Edelsteine, Waffen, Sprengstoffe und Munition, sterbliche Überreste von Menschen, illegale Waren wie Elfenbein, Betäubungsmittel enthalten,
- deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Gefahrstoff beziehungsweise Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt („Gefahrgut“) eingestuft ist,
- die nicht ordnungsgemäß be- oder gekennzeichnet, adressiert oder verpackt sind, sodass sie bei üblicher sorgfältiger Behandlung nicht sicher befördert werden können,
- die sonstige Waren enthalten, deren Beförderung nach Ermessen von DHL gegen Sicherheitsanforderungen oder rechtliche Bestimmungen verstößt.
Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich. Sendungen an Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden an diese ausgeliefert.
DHL ist berechtigt, einen Empfänger über eine anstehende Zustellung oder einen fehlgeschlagenen Zustellversuch in Kenntnis zu setzen. Dem Empfänger stehen auf Wunsch alternative Zustelloptionen zur Verfügung, hierzu zählen Zustellung an einem vom Empfänger gewünschten Tag (Wunschtag), Zustellung ohne Leistung einer Unterschrift, Weitersendung oder Zustellung an eine vom Empfänger gewünschte DHL-Filiale oder -Agentur zur dortigen Abholung. Auf Verlangen des Absenders können bestimmte Zustelloptionen ausgeschlossen werden.
Ist die Sendung nach Ziffer 2 von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden oder verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung oder die Zahlung von Zöllen oder sonstigen Versandkosten, so ist DHL verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender zu bemühen; die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender. Schlägt das Bemühen um Rückbeförderung fehl, so ist DHL berechtigt, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht, die Sendung freizugeben, hierüber zu verfügen oder diese zu verkaufen, wobei die erzielten Erlöse nach Verrechnung mit den Zöllen, Dienstleistungsentgelten und sonstigen damit verbundenen Verwaltungskosten dem Absender gutgeschrieben werden. DHL ist berechtigt, Sendungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht an den Absender zurückbefördert werden dürfen oder die Gefahrgut enthalten, zu vernichten.
DHL ist berechtigt, Sendungen aus Gründen der Betriebs- und sonstigen Sicherheit für Personen oder andere Sendungen, aus zollrechtlichen oder regulatorischen Gründen oder bei Vorliegen eines sonstigen berechtigten Interesses ohne Vorankündigung zu öffnen und zu überprüfen.
Das Entgelt für die Sendung wird von DHL auf Grundlage des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es DHL vorbehalten, die einzelnen Packstücke einer Sendung nachzuwiegen und nachzumessen.
Der Absender oder, sofern DHL im Namen des Empfängers agiert, der Empfänger haftet DHL gegenüber für sämtliche Beförderungskosten oder sonstigen Entgelte oder für Zölle, die für die Beförderungsleistung von DHL anfallen oder die DHL im Interesse des Absenders oder des Empfängers entstehen. Die Entrichtung von Zöllen, Steuern, Gebühren und Entgelten kann auf Verlangen vor der Zustellung erfolgen.
Macht DHL Gebrauch von seinem Zollaufschubkonto oder verauslagt DHL Zölle für den Empfänger, der keine eigene Vereinbarung oder DHL Kundennummer hat, so ist DHL berechtigt, hierfür ein entsprechendes Entgelt zu berechnen.
6.1 Die Haftung von DHL für auf dem Luftweg beförderte Sendungen (einschließlich der zusätzlichen Beförderung auf dem Landweg oder Zwischenstopps) ist gemäß dem Montrealer Übereinkommen beziehungsweise dem Warschauer Abkommen - je nach deren Anwendbarkeit, aber auch im Fall der Nichtanwendbarkeit dieser Regelungen - auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegebenen Wert oder (ii) auf 22 Sonderziehungsrechte / Kilogramm (ca. 30,00 US-Dollar / Kilogramm) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle sonstigen Beförderungsarten mit Ausnahme der Sendungsbeförderung auf der Straße, für die die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten.
Im Falle der grenzüberschreitenden Sendungsbeförderung auf dem Landweg ist die Haftung von DHL gemäß der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegebenen Wert oder (ii) auf 8,33 Sonderziehungsrechte / Kilogramm (ca. 11,00 US-Dollar / Kilogramm) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Sofern gemäß dem geltenden nationalen Transportrecht nicht zwingende oder niedrigere Haftungsgrenzen vorgeschrieben sind, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch für den nationalen Straßentransport.
Erachtet der Absender diese Haftungsbeschränkungen als unzureichend, muss er den Sendungswert angeben und um eine Versicherung nachfragen oder selbst für Versicherungsschutz sorgen. Informationen zu Warenwerten oder dem Interesse an der Ablieferung einer Sendung, die DHL erhält, werden keinesfalls als Deklaration im Sinne des Art 22 Abs. § Montrealer Übereinkommens gewertet und begründen keine über die vereinbarten Haftungsgrenzen hinausgehende Haftung von DHL.
Die Haftung von DHL ist streng auf unmittelbare Schäden aus Verlust und Beschädigung einer Sendung und auf die in dieser Ziffer 6 festgelegten Haftungsgrenzen pro Kilogramm begrenzt. Alle anderen Schäden und Verluste (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste, entgangene Geschäftsabschlüsse) sind unabhängig davon, ob es sich um mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste handelt, von der Haftung ausgeschlossen; der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn DHL das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes zur Kenntnis gebracht wurde.
6.2 DHL unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern; diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. DHL haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen. Für bestimmte Sendungen kann der Absender jedoch im Rahmen der Geld-zurück-Garantie (Money Back Guarantee, MBG) begrenzte Schadensersatzansprüche für Sendungsverzögerungen geltend machen.
Alle Ansprüche sind bei DHL innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Zeitpunkt der Sendungsannahme durch DHL schriftlich geltend zu machten, anderenfalls besteht keinerlei Haftung von DHL. Ansprüche sind beschränkt auf einen Anspruch pro Sendung; ihre Regulierung stellt den vollständigen und abschließenden Ausgleich für alle damit im Zusammenhang stehenden Verluste oder Schäden dar.
DHL kann eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Sendung bis zur Höhe ihres Zeitwerts abschließen; Voraussetzung ist, dass der Absender DHL entsprechend schriftlich anweist und das Versicherungsfeld auf der Vorderseite des Frachtbriefes ausfüllt beziehungsweise die Versicherung über automatisierte Systeme von DHL anfordert und dass der Absender die jeweils anfallende Versicherungsprämie bezahlt. Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Verlust oder Schaden wegen Verzögerung bei der Beförderung sind von der Versicherung nicht abgedeckt.
DHL haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von DHL nicht zurechenbaren Umständen entstehen. Also solche Umstände gelten insbesondere: elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen; Mängel oder die natürliche Beschaffenheit der Sendung, auch wenn DHL hiervon Kenntnis hatte; jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Diensten von DHL steht noch Erfüllungsgehilfe von DHL ist (z. B.: Absender, Empfänger, Dritte, Zoll- oder andere Beamte und staatliche Organe); höhere Gewalt (z. B.: Erdbeben, Wirbelsturm, Unwetter, Überschwemmung, Nebel, Krieg, Flugzeugunglück, Embargo, Aufruhr oder Bürgerkrieg, Arbeitskampf).
Der Absender hat DHL die Schäden zu ersetzen und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die aus der Nichteinhaltung folgender Zusicherungen und Garantien durch den Absender entstehen:
- alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß;
- die Sendung ist für die Beförderung gemäß Ziffer 2 zulässig;
- die Sendung wurde von zuverlässigem Personal in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet und während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu DHL vor unbefugten Zugriffen geschützt;
- der Absender hat alle anwendbaren Zoll-, Import-, Export- und datenschutzrechtlichen Vorschriften, Sanktionen, Embargos und sonstigen Gesetze und Vorschriften eingehalten; und
- der Absender hat alle erforderlichen Zustimmungen zur Weitergabe der für die Beförderung, Zollabfertigung und Zustellung benötigten persönlichen Daten inklusive der Empfängerdaten, wie z.B. E-Mailadresse und Mobil-, Telefon-Nummer an DHL eingeholt.
Der Absender ist mit jeder Streckenführung und deren Änderung sowie mit der eventuellen Einlegung von Zwischenstopps einverstanden. DHL ist nicht zur Dokumentation von Schnittstellenkontrollen verpflichtet.
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Transportbedingungen unterliegen dem Recht des Abgangslandes der Sendung; Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des jeweiligen Abgangslandes. Der Absender erkennt die Gerichtsbarkeit an, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Transportbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Transportbedingungen davon nicht beeinflusst.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden mit den folgenden Einschränkungen Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern:
Pkt. 6 unserer AGB gelten nicht für Personenschäden; die Haftung von DHL Express für Personenschäden richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Klargestellt wird, dass die Haftungsbeschränkungen gemäß Pkt. 6 der AGB für alle sonstigen Schäden, die nach dem Montrealer Übereinkommen zu beurteilen sind, bei jedem Grad des Verschuldens gelten, für Schäden, die nach dem Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls 1955 zu beurteilen sind, nicht gelten, wenn der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein verursacht wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, in allen anderen Fällen nicht gelten, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Pkt. 7 unserer AGB ist auf Personenschäden nicht anwendbar. Die Frist für die Geltendmachung von Personenschäden richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Pkt. 12 unserer AGB ist auf Verträge mit Verbrauchern nicht anwendbar.
Pkt. 6 unserer AGB gelten nicht für Personenschäden; die Haftung von DHL Express für Personenschäden richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Klargestellt wird, dass die Haftungsbeschränkungen gemäß Pkt. 6 der AGB für alle sonstigen Schäden, die nach dem Montrealer Übereinkommen zu beurteilen sind, bei jedem Grad des Verschuldens gelten, für Schäden, die nach dem Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls 1955 zu beurteilen sind, nicht gelten, wenn der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein verursacht wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, in allen anderen Fällen nicht gelten, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Pkt. 7 unserer AGB ist auf Personenschäden nicht anwendbar. Die Frist für die Geltendmachung von Personenschäden richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Pkt. 12 unserer AGB ist auf Verträge mit Verbrauchern nicht anwendbar.
März 6, 2020
BEDINGUNGEN FÜR DIE GELD-ZURÜCK-GARANTIE BEI DHL EXPRESS
WICHTIGE HINWEISE
Auf Verlangen des Kunden und vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen gewährt DHL entweder eine Gutschrift oder eine Rückerstattung des vom Kunden für eine DHL Express-Sendung gezahlten Aufpreises, wenn diese Sendung nicht innerhalb der von DHL zugesicherten Zustellzeit ausgeliefert wird.
A. Die Garantie gilt nur für die Services
DHL EXPRESS 9:00,
DHL EXPRESS 9:00 IMPORT,
DHL EXPRESS 9:00 DOMESTIC,
DHL EXPRESS 10:30,
DHL EXPRESS 10:30 IMPORT,
DHL EXPRESS 10:30 DOMESTIC,
DHL EXPRESS 12:00,
DHL EXPRESS 12:00 IMPORT,
DHL EXPRESS 12:00 DOMESTIC
(nachstehend jeweils „Service“) sowie nur für Sendungen, auf die keine der hier beschriebenen Leistungsbeschränkungen zutrifft.
DHL EXPRESS 9:00 IMPORT,
DHL EXPRESS 9:00 DOMESTIC,
DHL EXPRESS 10:30,
DHL EXPRESS 10:30 IMPORT,
DHL EXPRESS 10:30 DOMESTIC,
DHL EXPRESS 12:00,
DHL EXPRESS 12:00 IMPORT,
DHL EXPRESS 12:00 DOMESTIC
(nachstehend jeweils „Service“) sowie nur für Sendungen, auf die keine der hier beschriebenen Leistungsbeschränkungen zutrifft.
B. Die Garantie bezieht sich nur auf den Aufpreis den der Kunde zusätzlich zu dem für einen normalen Zustelldienst bis Tagesende (DHL EXPRESS WORLDWIDE, DHL EXPRESS WORLDWIDE IMPORT oder bei Inlandssendungen DHL EXPRESS DOMESTIC) zahlbaren Beförderungsentgelt entrichtet. Alle sonstigen Zahlbeträge, insbesondere Bußgelder, Steuern oder andere Abgaben bzw. Beträge (wie zum Beispiel Treibstoffzuschläge) sowie Beförderungsentgelte für Rücksendungen sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
C. Bei Sendungen, die aus mehreren Packstücken bestehen, gilt die Garantie für jedes Packstück der Sendung. Sollte es bei einem oder mehreren Packstücken einer Sendung zu einer verspäteten Zustellung kommen, so erfolgt die Gutschrift oder Rückzahlung in Höhe der für die gesamte Sendung maßgeblichen Kosten.
D. Der Kunde hat etwaige Ansprüche aufgrund einer verspäteten Zustellung innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Versanddatum schriftlich oder telefonisch gegenüber DHL geltend zu machen und DHL dabei die Kundennummer (falls vorhanden), die Frachtbriefnummer, das Versanddatum sowie alle Empfängerangaben mitzuteilen. DHL ist verpflichtet, spätestens 30 Kalendertage nach einer derartigen Mitteilung durch den Kunden entweder:
- dem Kunden eine Gutschrift zu erteilen bzw. den entsprechenden Betrag zu erstatten, oder
- den Kunden darüber zu informieren, warum die Geld-zurück-Garantie in dem jeweiligen Fall aufgrund der bestehenden Einschränkungen und Ausschlüsse nicht zutrifft, oder
- dem Kunden einen Nachweis über die zeitgerechte Auslieferung vorzulegen.
E. Der Kunde darf weder Dritten gestatten, Ansprüche in seinem Namen geltend zu machen, noch Ansprüche an Dritte abtreten. Mit der Rückzahlung/Gutschrift des Aufpreises durch DHL an den Kunden wird DHL in vollem Umfang von seinen Verpflichtungen im Falle einer verspäteten Zustellung im Rahmen dieser Garantie entbunden.
F. Die Garantie gilt nicht in Fällen, in denen eine verspätete oder unterlassene Zustellung auf Umstände außerhalb der Einflussmöglichkeiten von DHL – wie in den allgemeinen Transportbedingungen von DHL dargelegt – zurückzuführen ist, wie Zollverzögerungen, unrichtige oder unvollständige Sendungsangaben, Auslieferungsanweisungen oder Angaben wie die Nennung eines Postfachs als Empfängeranschrift, eine fehlende oder unrichtige Empfänger-Rufnummer, den Wunsch des Empfängers nach verzögerter Auslieferung, Sendungsumleitung oder nicht standardmäßigen Verzollungsleistungen oder die Nichterreichbarkeit des Empfängers oder dessen Weigerung, die Sendung anzunehmen oder auf Verlangen Steuern und Abgaben bei Zustellung zu zahlen.
G. Im Übrigen gelten alle sonstigen Bestimmungen der allgemeinen Transportbedingungen. Die Garantie kann von DHL jederzeit geändert oder aufgehoben werden.
H. Bei einer extrem zeitempfindlichen Sendung, deren Verlust oder Verzögerung zu Folgeschäden führen kann, hat sich der Kunde zur Versicherung derartiger Risiken an seinen eigenen Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler zu wenden, da DHL hierfür keine Haftung übernimmt. Eine derartige Sendungsversicherung wird von DHL nicht bereitgestellt oder veranlasst.
I. Die Garantie gilt nicht für:
(i) Sendungen im Zusammenhang mit klinischen Versuchen, bei denen eine temperaturempfindliche Verpackung verwendet wird, oder
(ii) die Zuschläge für optionale Services, die mit der Sendung entgeltlich erbracht werden.
(iii) vorübergehende Exporte oder Importe,
(iv) Sendungen mit wertvollem Inhalt, die offiziell verzollt werden müssen,
(v) sendungen mit packstücken, die die definierten größen oder das definierte gewicht überschreiten, und/oder
(vi) Sendungen, die zulässiges Gefahrgut enthalten.
A. Die Services sind nur bei einer Beförderung von bestimmten Orten zu bestimmten Postleitzahlen (bzw. bestimmten Orten bei Ländern ohne Postleitzahlen) erhältlich.
B. Die Geld-zurück-Garantie ist nicht erhältlich für Sendungen, die gemäß Festlegung in den allgemeinen Transportbedingungen von DHL von der Annahme ausgeschlossen sind, und nicht für Sendungen, bei denen sonstige von DHL genannte Einschränkungen zu Abmessungen, Gewicht, Beschaffenheit des Inhalts oder zum Wert nicht eingehalten werden.
C. Um festzustellen, ob ein Service für eine bestimmte Sendung zwischen einem bestimmten Abgangs- und Zielort oder in Verbindung mit einer bestimmten Leistungsoption (beispielsweise Samstagszustellung) erhältlich ist, wird auf die Website von DHL bzw. den DHL-Kundenservice verwiesen, wobei folgende Angaben erforderlich sind:
- die Abholadresse,
- die zu versendende Ware,
- (ggf.) ihr Zollwert,
- der Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit), an dem die Sendung zur Abholung bereitsteht,
- der genaue Zielort einschließlich Postleitzahl,
- Gewicht der Sendung,
- die Abmessungen der Sendung,
- die Anzahl der Packstücke.
D. Der Versender hat den gewünschten Service auf dem Frachtbrief bzw. im elektronischen Versandlogistiksystem anzugeben und die Sendung ist zu dem mit DHL vereinbarten Termin für DHL bereitzuhalten.
Gültig ab 1. Juli 2017