DHL Express Allgemeine Transportbedingungen für Inlanddienste

Mit dem Auftrag an DHL Express (Schweiz) AG – nachfolgend „DHL“ – erklären Sie als „Absender” sowie im Namen des Empfängers der Sendung („Empfänger“) und im Namen aller Personen, die an der Sendung Rechte haben, Ihr Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Sendungen durch DHL.

1 Definitionen und Anwendungsbereich

Unter „Sendung“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind die Dokumente oder Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die mit jedem von DHL gewählten Verkehrsmittel befördert werden können. Der Begriff „Frachtbrief“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen umfasst durch automatische Systeme von DHL oder des Absenders erstellte Kennungen oder Dokumente wie Sendungsetiketten, Barcodes und sonstige Frachtbriefe sowie elektronische Versionen dieser Dokumente. Die Beförderung jeder Sendung erfolgt unter den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Falls der Absender weitergehenden Schutz wünscht, kann gegen zusätzliche Kosten eine Versicherung abgeschlossen werden. (Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen.) DHL ist im Rahmen der Vertragserfüllung berechtigt, Subunternehmen beizuziehen.

Diese Allgemeinen Transportbedingen DOMESTIC gelten für die vereinbarten Versandleistungen sowie transportbedingte Zusatzleistungen und Mehraufwände innerhalb der Schweiz und Liechtenstein. Sie gelten für die folgenden Produkte, die unter https://mydhl.express.dhl/ch/de/home.html beschrieben werden, insbesondere:

DHL DOMESTIC EXPRESS
DHL DOMESTIC EXPRESS BASIC
DHL DOMESTIC EXPRESS 10:30
DHL DOMESTIC EXPRESS 12:00
DHL DOMESTIC SAMEDAY

2 Berechtigungen

DHL ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung berechtigt, im Namen des Absenders oder Empfängers Dokumente zu vervollständigen, Produkt- und Leistungs-Codes zu ergänzen.

3 Adressierung und Verpackung

Der Absender ist verpflichtet, die Sendungen für den Transport geeignet zu verpacken und richtig zu adressieren. Insbesondere sind die Sendungen für die automatische Sortierung und den Umschlag sowie für variierende klimatische Bedingungen geeignet zu verpacken. DHL kann keine Aufdrucke auf der Verpackung berücksichtigen, wie beispielsweise „oben/unten“ oder „zerbrechlich“.

DHL kann Preiszuschläge in Rechnung stellen, wenn Sendungen den obengenannten Anforderungen nicht entsprechen und einen erhöhten Arbeitsaufwand verursachen.

4 Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen

Folgende Sendungen sind von der Beförderung ausgeschlossen:
a. Sendungen, bei denen die Empfängeradresse ausschliesslich ein Postfach ist und/oder die kodiert sind und/oder mit dem Vermerk „Postlagernd“ versehen sind;
b. Sendungen, die den unter https://mydhl.express.dhl/ch/de/home.html für nationale Produkte angegebenen Merkmalen nicht entsprechen;
c. Sendungen, deren Wert CHF 10’000 (zehntausend Schweizer Franken) übersteigt oder deren Beförderung oder Besitz gesetzlich verboten ist;
d. Sendungen, deren Verpackung im Hinblick auf ihre Form, ihren Inhalt und/oder ihre Art ungeeignet ist;
e. Sendungen, die aufgrund ihrer Eigenschaften Personen verletzen oder Sachschäden verursachen können;
f. Substanzen, die gegen die anwendbaren Betäubungsmittelgesetze verstossen;
g. verderbliche oder leicht zu beschädigende Güter oder solche, die gegen die Auswirkungen von Vibrationen, Wärme oder Kälte sowie Temperaturschwankungen oder Feuchtigkeit besonders geschützt werden müssen und für die besondere technische Vorkehrungen erforderlich sind;
h. Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe oder militärisches Gerät;
i. sämtliche Güter, die im Sinne der nationalen oder internationalen Bestimmungen als Gefahrgut oder als verbotene oder nur unter bestimmten Auflagen zulässige Sendung eingestuft werden;
j. lebende Tiere oder menschliche Überreste;
k. sonstige Sendungen mit Waren oder Inhalten, deren Beförderung nach Ermessen von DHL gegen Sicherheitsanforderungen oder rechtliche Bestimmungen verstösst.

5 Nachnahmesendungen

Ist gemäss Produktbeschrieb der Versand per Nachnahme möglich und beauftragt der Absender DHL damit, eine Sendung gegen Nachnahme auszuliefern, muss auf dem Aufkleber der Sendung und in den Begleitpapieren der vom Empfänger bei Aushändigung der Sendung zu zahlende Betrag leserlich angegeben sein.
DHL haftet nicht für Schäden, die aufgrund von ungenauen Angaben entstehen. Jeglicher Schaden, der aufgrund einer ungenauen, unvollständigen oder falschen Angabe und/oder Etikettierung entsteht, geht zulasten des Absenders.
Der Höchstbetrag für eine Nachnahmesendung beträgt CHF 5’000 inkl. MWST.

6 Auslieferung und Auslieferungshindernisse

Sendungen können nicht an Postfächer, kodierte Adressen oder mit dem Vermerk „Postlagernd“ ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich. Sendungen an Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden an diese ausgeliefert.

DHL kann einen Empfänger über eine anstehende Zustellung oder einen fehlgeschlagenen Zustellversuch in Kenntnis setzen. Dem Empfänger stehen je nach gewähltem Produkt einzelne oder alle der folgenden alternativen Zustelloptionen zur Verfügung: Zustellung an einem vom Empfänger gewünschten Tag (Wunschtag); Zustellung ohne Leistung einer Unterschrift und ohne vorgängige Avisierung; Weitersendung; oder Zustellung an einen vom Empfänger gewünschten DHL ServicePoint zur dortigen Abholung.


7 Ort und Tag der Zustellung

Sendungen mit und ohne Zustellnachweis werden entsprechend den von DHL angebotenen Dienstleistungen von Montag bis Freitag ausgeliefert. Die von DHL angegebenen Transitzeiten bzw. Zustellzeiten sind ohne Gewähr. DHL ist daher für keinerlei Schäden oder Verluste, die durch eine Verzögerung entstehen, haftbar, soweit dies nicht jeweils anwendbaren zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht.

Ist die Sendung nach Ziffer 4 von der Beförderung ausgeschlossen oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden oder verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung oder die Zahlung von sonstigen Versandkosten, so ist DHL verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender zu bemühen; die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beförderungskosten oder sonstiger Entgelte. Schlägt das Bemühen um Rückbeförderung fehl, so ist DHL berechtigt, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht, die Sendung zu vernichten oder diese zu verkaufen, wobei die erzielten Erlöse nach Verrechnung mit den Dienstleistungsentgelten und sonstigen damit verbundenen Verwaltungskosten dem Absender gutgeschrieben werden. DHL ist berechtigt, Sendungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht an den Absender zurückbefördert werden dürfen oder die Gefahrgut enthalten, zu vernichten.

8 Überprüfung von Sendungen

DHL ist berechtigt, Sendungen aus Gründen der Betriebs- und sonstigen Sicherheit für Personen oder andere Sendungen, regulatorischen Gründen oder bei Vorliegen eines sonstigen berechtigten Interesses ohne Vorankündigung zu öffnen und zu überprüfen.

9 Beförderungskosten und Sendungsentgelt

Das Entgelt für die Sendung wird von DHL auf Grundlage des tatsächlichen Gewichts berechnet. Zur Überprüfung ist es DHL vorbehalten, die Sendung nachzuwiegen und nachzumessen.

Die von DHL erbrachten Dienstleistungen unterliegen den in der aktuellen Preisliste oder der Auftragsbestätigung angegebenen Preisen. Diese Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Treibstoffzuschlag für Strassentransport und allfällige weitere Zuschläge.

Übergibt der Absender DHL Sendungen, wird die Rechnung mithilfe der in elektronischer Form oder als Ausdruck vom Absender gelieferten Daten erstellt. Der Rechnungsbetrag ist entsprechend den in der Rechnung für die Leistungen angegebenen Zahlungsmodalitäten zu zahlen.

10 Haftung von DHL

Die Haftung von DHL wird für jegliche Transportschäden, die durch die vollständige bzw. teilweise Zerstörung, Beschädigung oder den vollständigen bzw. teilweisen Verlust eines Pakets mit dem Produkt „DOMESTIC EXPRESS Basic‟ entstehen, auf (i) den netto Einstandswert, (ii) den angegebenen Wert oder (iii) CHF 500 (fünfhundert Schweizer Franken) begrenzt, je nachdem welcher Wert niedriger ist.

Die Haftung von DHL wird für jegliche Transportschäden, die durch die vollständige bzw. teilweise Zerstörung, Beschädigung oder den vollständigen bzw. teilweisen Verlust eines Paketes mit den Produkten „DHL DOMESTIC EXPRESS‟, „DHL DOMESTIC EXPRESS 10:30‟, „DHL DOMESTIC EXPRESS 12:00‟ und „DHL DOMESTIC SAMEDAY‟ entstehen, auf (i) den netto Einstandswert, (ii) den angegebenen Wert oder (iii) CHF 1’000 (eintausend Schweizer Franken) begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

Informationen zu Warenwerten oder dem Interesse an der Ablieferung einer Sendung, die DHL erhält, werden keinesfalls als Deklaration im Sinne von Art. 448 Abs. 2 OR (Interesse an der Ablieferung) gewertet und begründen keine über die vereinbarten Haftungsgrenzen hinausgehende Haftung von DHL.

Die Haftung von DHL ist streng auf unmittelbare Schäden aus Verlust und Beschädigung einer Sendung und auf die hier festgelegten Haftungsgrenzen beschränkt. Alle anderen Schäden und Verluste (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste, entgangene Geschäftsabschlüsse) sind unabhängig davon, ob es sich um mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste handelt, von der Haftung ausgeschlossen; der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn DHL das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes zur Kenntnis gebracht wurde.

DHL haftet nicht, wenn die Sendung aufgrund der Bestimmungen nach Ziffer 4 von der Beförderung ausgeschlossen ist oder diese von der zuständigen Behörde beschlagnahmt oder zerstört wurde oder wenn der Empfänger die Sendung vorbehaltlos annimmt.

DHL unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern; diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. DHL haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen.

11 Ansprüche

Alle Ansprüche sind bei DHL innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Zeitpunkt der Sendungsannahme durch den Empfänger schriftlich geltend zu machen, anderenfalls besteht keinerlei Haftung von DHL.

Ansprüche sind beschränkt auf einen Anspruch pro Sendung; ihre Regulierung stellt den vollständigen und abschliessenden Ausgleich für alle damit im Zusammenhang stehenden Verluste oder Schäden dar.

12 Sendungsversicherung / Dokumentenschutz

DHL kann eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Sendung maximal bis zu einem Versicherungswert von CHF 10’000 (zehntausend Schweizer Franken) abschliessen. Voraussetzung ist, dass der Absender DHL entsprechend anweist. Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Verlust oder Schaden wegen Verzögerung bei der Beförderung sind von der Versicherung nicht abgedeckt.

13 DHL nicht zurechenbare Umstände

DHL haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von DHL nicht zurechenbaren Umständen entstehen. Als solche Umstände gelten insbesondere: elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen; Mängel oder die natürliche Beschaffenheit der Sendung, auch wenn DHL hiervon Kenntnis hatte; jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Diensten von DHL steht noch Erfüllungsgehilfe von DHL ist (z. B. Absender, Empfänger, Dritte, Beamte und staatliche Organe); höhere Gewalt (z. B. Lawinen, Erdbeben, Wirbelsturm, Unwetter, Überschwemmung, Nebel, Krieg, Aufruhr, Bürgerkrieg oder Arbeitskampf).

14 Zusicherungen und Haftung des Absenders

Der Absender hat DHL die Schäden zu ersetzen und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die aus der Nichteinhaltung folgender Zusicherungen und Garantien durch den Absender entstehen:
a. alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäss;
b. die Sendung ist für die Beförderung gemäss Ziffer 4 zulässig;
c. die Sendung wurde von zuverlässigem Personal in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet und während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu DHL vor unbefugten Zugriffen geschützt;
d. der Absender hat alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und sonstigen Gesetze und Vorschriften eingehalten; und
e. der Absender hat alle erforderlichen Zustimmungen zur Weitergabe der für die Beförderung und Zustellung benötigten persönlichen Daten inklusive der Empfängerdaten, wie z. B. E-Mailadresse und Mobil-, Telefonnummer eingeholt und an DHL weitergeleitet.

Der Absender haftet für sämtliche anfallenden Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem Transport der Sendung und leistet DHL für sämtliche Ansprüche Dritter, die diese gegenüber DHL geltend machen könnten, sowie für sämtliche im Zusammenhang mit der Beförderung entstehenden Schäden Schadensersatz.

15 Allfällige Rückzahlung des Entschädigungsbetrags

Wird nach Zahlung eines allfälligen Schadenersatzbetrags die als verloren betrachtete Sendung oder ein Teil derselben wieder gefunden, wird der Absender oder der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt, dass er sich diese innerhalb einer Frist von 3 (drei) Monaten gegen Rückzahlung des erhaltenen Entschädigungsbetrags ausliefern lassen kann.
Erfolgt die Rückzahlung nicht innert dieser Frist, wird die Sendung Eigentum von DHL.

16 Streckenführung

Der Absender ist mit jeder Streckenführung und deren Änderung sowie mit der eventuellen Einlegung von Zwischenstopps einverstanden. DHL ist nicht zur Dokumentation von Schnittstellenkontrollen verpflichtet.

17 Verrechnung, Abtretung

Eine Verrechnung gegen Forderungen von DHL ist nur dann möglich, wenn die Vollstreckbarkeit einer Forderung festgestellt oder diese von DHL schriftlich anerkannt wurde.
Der Inhaber des Rechtes darf Forderungen, welche er möglicherweise DHL gegenüber hat, ohne deren schriftliche Genehmigung nicht abtreten. Sofern DHL dem Absender gegenüber haftet, tritt dieser allfällige Rechte, die er gegenüber dem Empfänger der Sendung und Dritten hat, die den Schaden verursacht oder mitverursacht haben, an DHL ab.
DHL hat bei fälligen Forderungen gegenüber dem Absender ein Retentionsrecht an allen Gütern, welche DHL übergeben wurden, unabhängig davon, ob die fälligen Forderungen mit den übergebenen Gütern im Zusammenhang stehen.

18 Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Transportbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Transportbedingungen davon nicht beeinflusst.

19 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Alle Verträge und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Basel.

20 Originaltext

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL werden in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache erstellt. Im Falle eines Widerspruches gilt die deutsche Fassung.

Weitere Informationen sind unter https://mydhl.express.dhl/ch/de/home.html und beim DHL Kundendienst verfügbar.

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