DHL Express Allgemeine Transportbedingungen
("Geschäftsbedingungen")
Mit dem Auftrag an DHL erklären Sie als „Absender” sowie im Namen des Empfängers der Sendung ("Empfänger") und im Namen aller Personen, die an der Sendung Rechte haben, Ihr Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Sendungen durch DHL.
Unter "Sendung" im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind die Dokumente oder Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die mit jedem von DHL gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung. Der Begriff "Frachtbrief" im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen umfasst durch automatische Systeme von DHL oder des Absenders erstellte Kennungen oder Dokumente wie Sendungsetiketten, Barcodes, Luftfrachtbriefe und sonstige Frachtbriefe sowie elektronische Versionen dieser Dokumente. Die Beförderung jeder Sendung erfolgt unter den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Falls der Absender weitergehenden Schutz wünscht, kann gegen zusätzliche Kosten eine Versicherung abgeschlossen werden. (Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen.) Unter "DHL" im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind alle Unternehmen im DHL Express Netzwerk zu verstehen.
1. Zollabfertigung und Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen |
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen |
- die komplette Waffen, Munition, Explosivstoffe, Sprengvorrichtungen oder Probestücke, Luftgewehre, Waffenreplikate, Fälschungen, Bargeld, Barren (aller Edelmetalle), lebende Tiere, verbotene Bestandteile und Überreste von Tieren wie Elfenbein, menschliche Überreste oder Asche, lose Edelsteine oder Halbedelsteine, Cannabis oder Folgeprodukte oder illegale Waren wie Betäubungsmittel oder andere illegale Drogen enthalten,
- deren Inhalt gemäß der ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation) oder einer anderen zuständigen Stelle als Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt („Gefahrgut“) eingestuft ist,
- die sonstige Waren enthalten, deren Beförderung durch DHL gegen Sicherheitsanforderungen oder rechtliche Bestimmungen verstößt,
- die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet, adressiert oder verpackt sind, sodass sie bei üblicher sorgfältiger Behandlung nicht sicher befördert werden können, oder
- bei denen der Absender, der Empfänger oder eine andere dritte, an der Zustellung der Sendung unmittelbar oder mittelbar beteiligte Partei auf einer anwendbaren Sanktionsliste als „Denied Party“ oder „Restricted Party“ erfasst ist.
3. Auslieferung und Auslieferungshindernisse |
Sendungen können nicht an Postfächer oder Postleitzahlen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, jedoch nicht unbedingt an den angegebenen Empfänger persönlich. Sendungen an Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden an diese ausgeliefert.
DHL kann einen Empfänger über eine anstehende Zustellung oder einen fehlgeschlagenen Zustellversuch in Kenntnis setzen. Dem Empfänger stehen auf Wunsch alternative Zustelloptionen zur Verfügung, hierzu zählen Zustellung an einem vom Empfänger gewünschten Tag (Wunschtag), Zustellung ohne Leistung einer Unterschrift, Weitersendung oder Zustellung an einen vom Empfänger gewünschten DHL Service Point zur dortigen Abholung.
Ist die Sendung nach Ziffer 2 von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden oder verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung oder die Zahlung von Zöllen oder sonstigen Versandkosten, so bemüht sich DHL um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender. Die Kosten der Rückbeförderung gehen zu Lasten des Absenders. Ist eine Rückbeförderung nicht möglich, kann die Sendung freigegeben, über die Sendung verfügt oder die Sendung verkauft werden, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht. DHL ist berechtigt, Sendungen, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder Anordnungen einer Rechtsvollzugsbehörde nicht an den Absender zurückbefördert werden dürfen oder die Gefahrgut enthalten, zu vernichten.
4. Überprüfung von Sendungen |
5. Beförderungskosten, Zölle und Sendungsentgelt |
Die Beförderungskosten von DHL werden abhängig vom tatsächlichen Gewicht oder dem Volumengewicht pro Stück berechnet, je nachdem, was höher ist, und jedes Packstück kann von DHL nachgewogen oder nachgemessen werden, um diese Berechnung zu bestätigen.
Der Empfänger wird möglicherweise aufgefordert, Zölle und andere im Empfängerland fälligen, auf der Website von DHL angegebene Gebühren vor der Zustellung zu entrichten.
Dies schließt eine Gebühr ein, wenn DHL Gebrauch von seinem Zollaufschubkonto macht oder Zölle für einen Empfänger entrichtet. Der Absender haftet DHL gegenüber für sämtliche Zölle und sonstigen Entgelte, die für die Leistungen von DHL anfallen oder die DHL im Auftrag des Absenders oder des Empfängers entstehen, wenn der Empfänger keine Zahlung geleistet hat.
6. Haftung von DHL |
6.1 Die Haftung von DHL für auf dem Luftweg beförderte Sendungen (einschließlich der zusätzlichen Beförderung auf dem Landweg oder Zwischenstopps) ist gemäß dem Montrealer Übereinkommen beziehungsweise dem Warschauer Abkommen - je nach deren Anwendbarkeit, aber auch im Fall der Nichtanwendbarkeit dieser Regelungen - auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegebenen Wert oder (ii) auf 22 Sonderziehungsrechte / Kilogramm (ca. 30,00 US-Dollar / Kilogramm) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle sonstigen Beförderungsarten mit Ausnahme der Sendungsbeförderung auf der Straße, für die die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten.
Im Falle der grenzüberschreitenden Sendungsbeförderung auf dem Landweg ist die Haftung von DHL gemäß der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegebenen Wert oder (ii) auf 8,33 Sonderziehungsrechte / Kilogramm (ca. 11,00 US-Dollar / Kilogramm) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Sofern gemäß dem geltenden nationalen Transportrecht nicht zwingende oder niedrigere Haftungsgrenzen vorgeschrieben sind, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch für den nationalen Straßentransport.
Erachtet der Absender diese Haftungsbeschränkungen als unzureichend, muss er den Sendungswert angeben und um eine Versicherung nachfragen oder selbst für Versicherungsschutz sorgen. Informationen zu Warenwerten oder dem Interesse an der Ablieferung einer Sendung, die DHL erhält, werden keinesfalls als Deklaration im Sinne des Art 22 Abs. § Montrealer Übereinkommens gewertet und begründen keine über die vereinbarten Haftungsgrenzen hinausgehende Haftung von DHL.
Die Haftung von DHL ist streng auf unmittelbare Schäden aus Verlust und Beschädigung einer Sendung und auf die in dieser Ziffer 6 festgelegten Haftungsgrenzen pro Kilogramm begrenzt. Alle anderen Schäden und Verluste (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste, entgangene Geschäftsabschlüsse) sind unabhängig davon, ob es sich um mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste handelt, von der Haftung ausgeschlossen; der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn DHL das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes zur Kenntnis gebracht wurde.
6.2 DHL unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern; diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. DHL haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen. Für bestimmte Sendungen kann der Absender jedoch im Rahmen der Geld-zurück-Garantie (Money Back Guarantee, MBG) begrenzte Schadensersatzansprüche für Sendungsverzögerungen geltend machen.
7. Reklamationen |
8. Transportversicherung |
9. DHL nicht zurechenbare Umstände |
10. Erklärungen, Zusicherungen und Haftung des Absenders |
- die Sendung ist für die Beförderung gemäß Ziffer 2 zulässig;
- die Sendung wurde von zuverlässigem Personal in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet und während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu DHL vor unbefugten Zugriffen geschützt;
- Der Absender hat die geltenden Exportkontroll-, Sanktions-, Zollgesetze und -vorschriften oder andere geltende gesetzliche Auflagen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Einfuhr, der Ausfuhr, dem Transit oder der Weiterleitung von Waren eingehalten.
- Der Absender hat DHL alle in der Sendung enthaltenen kontrollierten Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) oder militärische Güter, die staatlichen Genehmigungen unterliegen, angezeigt.
- Der Absender hat alle nach geltendem Recht oder auf Anfrage von DHL erforderlichen Angaben, Genehmigungen, Lizenzen oder sonstigen behördlichen Genehmigungen und Dokumente zur Verfügung gestellt, und alle vom Absender oder seinen Vertretern zur Verfügung gestellten Angaben, Genehmigungen, Lizenzen oder sonstigen behördlichen Genehmigungen und Dokumente sind wahrheitsgemäß, vollständig und richtig, einschließlich des Wertes und der Beschreibung der Güter sowie der Absender- und Empfängerdaten.
- Bei der Übermittlung personenbezogener Daten an DHL hat der Absender seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten eingehalten, einschließlich der Mitteilung an betroffene Personen, dass personenbezogene Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse und der Mobiltelefonnummer des Empfängers, für die Beförderung, die Zollabfertigung und die Zustellung erforderlich sind.
11. Streckenführung |
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand |
13. Salvatorische Klausel |