DHL Express Allgemeine Transportbedingungen
("Geschäftsbedingungen")
Mit dem Auftrag an DHL erklären Sie als „Absender” sowie im Namen des Empfängers der Sendung („Empfänger“) und im Namen aller Personen, die an der Sendung Rechte haben, Ihr Einverständnis zur Geltung dieser Allgemeinen Transportbedingungen für die Beförderung von Sendungen durch DHL.
Unter „Sendung“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind die Dokumente oder Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die mit jedem von DHL gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung. Der Begriff „Frachtbrief“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen umfasst durch automatische Systeme von DHL oder des Absenders erstellte Kennungen oder Dokumente wie Sendungsetiketten, Barcodes, Luftfrachtbriefe und sonstige Frachtbriefe sowie elektronische Versionen dieser Dokumente. Die Beförderung jeder Sendung erfolgt unter den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Falls der Absender weitergehenden Schutz wünscht, kann gegen zusätzliche Kosten eine Versicherung abgeschlossen werden. (Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen.) Unter „DHL“ im Sinne dieser Allgemeinen Transportbedingungen sind alle Unternehmen im DHL Express Netzwerk zu verstehen.
1. Verzollung |
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen |
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für die keine nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde,
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die gefälschte Waren, Tiere, Gold- und Silberbarren, Bargeld, Edelsteine, Waffen, Sprengstoffe und Munition, sterbliche Überreste von Menschen, illegale Waren wie Elfenbein, Betäubungsmittel enthalten,
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deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Gefahrstoff beziehungsweise Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt („Gefahrgut“) eingestuft ist,
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die nicht ordnungsgemäß be- oder gekennzeichnet, adressiert oder verpackt sind, sodass sie bei üblicher sorgfältiger Behandlung nicht sicher befördert werden können,
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die sonstige Waren enthalten, deren Beförderung nach Ermessen von DHL gegen Sicherheitsanforderungen oder rechtliche Bestimmungen verstößt.
3. Auslieferung und Auslieferungshindernisse |
Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich. Sendungen an Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden an diese ausgeliefert.
DHL ist berechtigt, einen Empfänger über eine anstehende Zustellung oder einen fehlgeschlagenen Zustellversuch in Kenntnis zu setzen. Dem Empfänger stehen auf Wunsch alternative Zustelloptionen zur Verfügung, hierzu zählen Zustellung an einem vom Empfänger gewünschten Tag (Wunschtag), Zustellung ohne Leistung einer Unterschrift, Weitersendung oder Zustellung an eine vom Empfänger gewünschte DHL-Filiale oder -Agentur zur dortigen Abholung. Auf Verlangen des Absenders können bestimmte Zustelloptionen ausgeschlossen werden.
Ist die Sendung nach Ziffer 2 von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden oder verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung oder die Zahlung von Zöllen oder sonstigen Versandkosten, so ist DHL verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender zu bemühen; die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender. Schlägt das Bemühen um Rückbeförderung fehl, so ist DHL berechtigt, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht, die Sendung freizugeben, hierüber zu verfügen oder diese zu verkaufen, wobei die erzielten Erlöse nach Verrechnung mit den Zöllen, Dienstleistungsentgelten und sonstigen damit verbundenen Verwaltungskosten dem Absender gutgeschrieben werden. DHL ist berechtigt, Sendungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht an den Absender zurückbefördert werden dürfen oder die Gefahrgut enthalten, zu vernichten.
4. Überprüfung von Sendungen |
5. Beförderungskosten und Sendungsentgelt |
Das Entgelt für die Sendung wird von DHL auf Grundlage des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es DHL vorbehalten, die einzelnen Packstücke einer Sendung nachzuwiegen und nachzumessen.
Der Absender oder, sofern DHL im Namen des Empfängers agiert, der Empfänger haftet DHL gegenüber für sämtliche Beförderungskosten oder sonstigen Entgelte oder für Zölle, die für die Beförderungsleistung von DHL anfallen oder die DHL im Interesse des Absenders oder des Empfängers entstehen. Die Entrichtung von Zöllen, Steuern, Gebühren und Entgelten kann auf Verlangen vor der Zustellung erfolgen.
Macht DHL Gebrauch von seinem Zollaufschubkonto oder verauslagt DHL Zölle für den Empfänger, der keine eigene Vereinbarung oder DHL Kundennummer hat, so ist DHL berechtigt, hierfür ein entsprechendes Entgelt zu berechnen.
6. Haftung von DHL |
6.1 Die Haftung von DHL für auf dem Luftweg beförderte Sendungen (einschließlich der zusätzlichen Beförderung auf dem Landweg oder Zwischenstopps) ist gemäß dem Montrealer Übereinkommen beziehungsweise dem Warschauer Abkommen - je nach deren Anwendbarkeit, aber auch im Fall der Nichtanwendbarkeit dieser Regelungen - auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegebenen Wert oder (ii) auf 22 Sonderziehungsrechte / Kilogramm (ca. 30,00 US-Dollar / Kilogramm) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle sonstigen Beförderungsarten mit Ausnahme der Sendungsbeförderung auf der Straße, für die die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten.
Im Falle der grenzüberschreitenden Sendungsbeförderung auf dem Landweg ist die Haftung von DHL gemäß der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegebenen Wert oder (ii) auf 8,33 Sonderziehungsrechte / Kilogramm (ca. 11,00 US-Dollar / Kilogramm) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Sofern gemäß dem geltenden nationalen Transportrecht nicht zwingende oder niedrigere Haftungsgrenzen vorgeschrieben sind, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch für den nationalen Straßentransport.
Erachtet der Absender diese Haftungsbeschränkungen als unzureichend, muss er den Sendungswert angeben und um eine Versicherung nachfragen oder selbst für Versicherungsschutz sorgen. Informationen zu Warenwerten oder dem Interesse an der Ablieferung einer Sendung, die DHL erhält, werden keinesfalls als Deklaration im Sinne des Art 22 Abs. § Montrealer Übereinkommens gewertet und begründen keine über die vereinbarten Haftungsgrenzen hinausgehende Haftung von DHL.
Die Haftung von DHL ist streng auf unmittelbare Schäden aus Verlust und Beschädigung einer Sendung und auf die in dieser Ziffer 6 festgelegten Haftungsgrenzen pro Kilogramm begrenzt. Alle anderen Schäden und Verluste (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste, entgangene Geschäftsabschlüsse) sind unabhängig davon, ob es sich um mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste handelt, von der Haftung ausgeschlossen; der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn DHL das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes zur Kenntnis gebracht wurde.
6.2 DHL unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern; diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. DHL haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Sendungsverzögerungen. Für bestimmte Sendungen kann der Absender jedoch im Rahmen der Geld-zurück-Garantie (Money Back Guarantee, MBG) begrenzte Schadensersatzansprüche für Sendungsverzögerungen geltend machen.
7. Reklamationen |
8. Shipment Insurance |
9. DHL nicht zurechenbare Umstände |
10. Zusicherungen und Haftung des Absenders |
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alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß;
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die Sendung ist für die Beförderung gemäß Ziffer 2 zulässig;
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die Sendung wurde von zuverlässigem Personal in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet und während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu DHL vor unbefugten Zugriffen geschützt;
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der Absender hat alle anwendbaren Zoll-, Import-, Export- und datenschutzrechtlichen Vorschriften, Sanktionen, Embargos und sonstigen Gesetze und Vorschriften eingehalten; und
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der Absender hat alle erforderlichen Zustimmungen zur Weitergabe der für die Beförderung, Zollabfertigung und Zustellung benötigten persönlichen Daten inklusive der Empfängerdaten, wie z.B. E-Mailadresse und Mobil-, Telefon-Nummer an DHL eingeholt.
11. Streckenführung |
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand |
13. Salvatorische Klausel |
14. Hinweis für Verbraucher |
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden mit den folgenden Einschränkungen Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern:
Pkt. 6 unserer AGB gelten nicht für Personenschäden; die Haftung von DHL Express für Personenschäden richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Klargestellt wird, dass die Haftungsbeschränkungen gemäß Pkt. 6 der AGB für alle sonstigen Schäden, die nach dem Montrealer Übereinkommen zu beurteilen sind, bei jedem Grad des Verschuldens gelten, für Schäden, die nach dem Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls 1955 zu beurteilen sind, nicht gelten, wenn der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein verursacht wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, in allen anderen Fällen nicht gelten, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Pkt. 7 unserer AGB ist auf Personenschäden nicht anwendbar. Die Frist für die Geltendmachung von Personenschäden richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Pkt. 12 unserer AGB ist auf Verträge mit Verbrauchern nicht anwendbar.