Aktualisierungen der Zollvorschriften – Naher Osten, Afrika

Wichtige Änderungen der Zollbestimmungen in Naher Osten, Afrika

Für: Versender
Versenden: Warensendungen
Gültig: April 14, 2024

Was Sie wissen müssen

The Oman Customs Authorities require all shipments to Oman, except Business-to-Business (B2B), include the Oman Importers Civil Identification Number as part of the import customs declaration.

Oman Customs    

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Januar 1, 2024

Die marokkanischen Behörden verlangen von internationalen Business-to-Business (B2B) Versendern die Angabe der Steuernummer des marokkanischen Importeurs, auch als Common Company Identifier (ICE) bekannt, für Sendungen nach Marokko.

Was Sie wissen müssen

Internationale Unternehmen müssen die Steuernummer des marokkanischen Geschäftsempfängers in den Zollrechnungen angeben.

Marokkanische Zollbehörden   

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Oktober 16, 2023

Die namibische Steuerbehörde hat das Trade Verification System (TVS) eingeführt.

Was Sie wissen müssen

  • Der Absender muss die Angaben auf der Handelsrechnung gemäß den namibischen Vorschriften übermitteln.
  • Sendungen mit Vorauszahlung müssen Folgendes enthalten:
    • Exporte – UCR-Nummer (Unique Consignment Reference) auf der Handelsrechnung
    • Exporteure und Importeure – Zahlungsnachweis (POP) mit Versandpapieren

Bank von Namibia/TVS  

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Februar 6, 2023

Was Sie wissen müssen

  • Namibiens Steuerbehörde (NamRA) verlangt eine Steueridentifikationsnummer (TIN) für alle Sendungen nach und aus Namibia.
  • Namibische Staatsbürger und Einwohner müssen bei der NamRA registriert sein, um Sendungen zu versenden und zu empfangen.
  • Versender, die die namibischen Einfuhrzölle und Steuern (im Namen des Empfängers) bezahlen möchten, müssen die TIN auf der Zollrechnung angeben
  • Empfänger, die für die Zahlung der namibischen Einfuhrzölle und Steuern verantwortlich sind, müssen ihre TIN direkt an DHL Express übermitteln E-Mail

NamRA  

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Januar 1, 2023

Sendungen nach Kenia, die Elektrogeräte enthalten, verlangt die kenianische Behörde zur Bekämpfung von Produktfälschungen eine Einfuhrgenehmigung (ACA Permit), aus der hervorgeht, dass die Waren rechtmäßig sind (keine Fälschungen, Nachahmungen, Raubkopien usw.).

Was Sie wissen müssen

Der Antrag auf Erteilung einer ACA-Genehmigung kann wie folgt eingereicht werden:

  • Der kenianische Importeur
  • DHL Express im Namen des kenianischen Importeurs gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr

Für Unterstützung bei der Beantragung der ACA-Genehmigung rufen Sie 0711-017120 mit der Durchwahl 100 an oder E-Mail an uns.

KenTrade   

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Februar 1, 2023

Die Zollbehörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten fordern für jede Zollrechnung mit einem Wert von AED 10.000,- oder höher eine Beglaubigung ("Attestation", declaration or proof) ein.

Was Sie wissen müssen

  • Jede B2B Sendung, die zumindest eine Zollrechnung mit einem Wert von AED 10.000,- oder höher beinhaltet, muss für die Ausstellung einer Beglaubigung ("Attestation") beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (MOFAIC) der Vereinigten Arabischen Emirate eingereicht werden.
  • Entweder der Absender oder der Empfänger der Sendung können sich beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (MOFAIC) der Vereinigten Arabischen Emirate registrieren und die Zollrechnungen für die Beglaubigung ("Attestation") einreichen
  • Die Beglaubigung ("Attestation") wird nicht zwingend vor dem Transport der Sendung benötigt. Die Beglaubigung ("Attestation") kann auch ergänzt werden:
    • Bevor die Sendung an DHL Express übergeben wird
    • Oder innerhalb von 14 Tagen nachdem die Sendung von den Zollbehörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten freigegeben wurde

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (MOFAIC) der Vereinigten Arabischen Emirate    

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Juli 1, 2022

Zollbehörden in Marokkko haben die Einfuhrbestimmungen für E-Commerce-Sendungen (Produkte, die bei einem Einzelhändler online gekauft wurden) im Wert von 125 USD oder weniger geändert.

Was Sie wissen müssen

  • Eine formelle Zollanmeldung ist erforderlich
  • Zoll und Steuern werden eingehoben

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Februar 1, 2022

Was Sie wissen müssen

Die tansanischen Steuerbehörden haben den De-minimis-Wert (Wertschwelle, unter der keine Zölle oder Steuern erhoben werden) auf 50 USD angehoben und die förmliche Verzollung für De-minimis-Sendungen abgeschafft.

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