FAQs – Zollabgaben und Steuern

Die Berechnung der Zölle richtet sich in den meisten Ländern nach dem steuerpflichtigen Wert einer zollpflichtigen Sendung. Für diese Berechnung wird den zollpflichtigen Waren ein HS Code zugewiesen, der den anwendbaren Zollsatz bestimmt.  Dieses System ist eine internationale Mehrzweck-Produktnomenklatur, die von der Weltzollorganisation entwickelt wurde und ständig weiterentwickelt wird.
  • Alle Arten von Sendungen (einschließlich Geschenke, Muster und Waren zur Reparatur) durchlaufen ein Importabfertigungsverfahren, das von den Zollbestimmungen des Ziellandes bestimmt wird. Die Sendung wird je nach Art der Ware, Herkunftsland, Wert und Menge vom Zoll abgefertigt.
  • Zölle werden auf Waren erhoben, die über internationale Grenzen hinweg transportiert werden.
Sie benötigen eine DHL Kundennummer um die Steuern und Zölle für den Empfänger übernehmen zu können.

Die Zollabfertigung im Zielland legt abhängig vom eingehenden Paket Steuern, Zölle und Gebühren fest.

  • Die Gebührenberechnung basiert auf den Angaben, die auf dem Sendungslabel und den Zolldokumenten zu finden sind – im Einzelnen der Sendungsinhalt, deklarierter Wert und Gewicht.
  • Steuern und Zölle gelten nur für Sendungen, die in Länder außerhalb der EU versendet werden.
Ja, für Pakete, die innerhalb einer Zollunion wie der Europäischen Union befördert werden, fallen in der Regel keine Einfuhrzölle an. Es können jedoch Steuern anfallen.

Online-Einkauf

Weil der Online-Händler mit DHL einen Vertrag über die Lieferung von Online-Bestellungen abgeschlossen hat.
  • Zollgebühren und Steuern sind in der Regel nicht in dem Kaufpreis enthalten, der beim Online-Einkauf berechnet wird.
  • Beim Online-Einkauf kann es vorkommen, dass die bestellten Waren ganz oder teilweise aus dem Ausland geliefert werden.
  • Werden Waren nicht aus dem Inland oder der (zollfreien) EU versandt, müssen Sie die anfallenden Zollgebühren und Steuern zahlen, die Ihre Zollbehörde für angemessen hält.
  • Damit der DHL-Kurier Ihre Waren nach dem Eintreffen in Ihrem Land bzw. Ihrer Zollunion möglichst schnell ausliefern kann, zahlt DHL die anfallenden Zollgebühren und Steuern zunächst an Ihrer Statt an die Zollbehörde.
  • DHL liefert die Waren erst an Sie aus, nachdem Sie die ausgelegten Zollgebühren und Steuern in voller Höhe erstattet haben.

Auch beim Online-Einkauf müssen die von Ihnen bestellten eingeführten Waren vom Zoll abgefertigt werden. Die Zollabfertigung hängt von folgenden Faktoren ab:

  • dem Ursprungsland
  • dem Warenwert inklusive Versandgebühren
  • der Warenmenge

Jedes Land hat eigene Zollgesetze. Auch die auf verschiedene Warengattungen und Warenwerte erhobenen Zölle sind von Land zu Land unterschiedlich. Wie jedes internationale Speditionsunternehmen muss DHL die vor Ort geltenden Zollgesetze einhalten und bezahlt deshalb für den Empfänger die Gebühren im Voraus, damit die Waren gleich beim Eintreffen abgefertigt werden können.

Sie bezahlen keine zusätzlichen Versandgebühren an DHL. Vielmehr werden Sie dazu aufgefordert, Zollgebühren, Steuern oder sonstige Einfuhrabgaben zu erstatten, die den Regeln Ihres Landes zufolge für die Zollabfertigung in Ihrem Land erhoben werden.
Alle Arten von Sendungen (einschließlich Geschenke, Muster und Waren zur Reparatur) durchlaufen ein Importabfertigungsverfahren, das von den Zollbestimmungen des Ziellandes bestimmt wird. Die Sendung wird je nach Art der Ware, Herkunftsland, Wert und Menge vom Zoll abgefertigt. Für ein Geschenk müssen Sie nur dann Zollgebühren und Steuern entrichten, wenn der Wert des Geschenks eine staatlich festgelegte Grenze überschreitet.
Jedes Land legt Grenzen für die Einfuhr von Waren zum persönlichen Gebrauch fest. Dadurch soll Missbrauch verhindert und die Unterscheidung von Wareneinfuhren zum persönlichen bzw. zum gewerblichen Gebrauch ermöglicht werden.

Je nach dem Wert und der Art der eingeführten Waren können folgende Kosten auf Sie zukommen:

Customs import duties (percentage of shipment value and transport charges)

  • Lokale Steuer
  • DHL-Gebühr für die Gebührenauslage
  • Gegebenenfalls behördlich vorgeschriebene Gebühren
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