Aktualisierungen der Zollvorschriften – Naher Osten, Afrika
Wichtige Änderungen der Zollbestimmungen in Naher Osten, Afrika
Namibia – Exporte, Importe
Steueridentifikationsnummer |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Februar 6, 2023
Was Sie wissen müssen
- Namibiens Steuerbehörde (NamRA) verlangt eine Steueridentifikationsnummer (TIN) für alle Sendungen nach und aus Namibia.
- Namibische Staatsbürger und Einwohner müssen bei der NamRA registriert sein, um Sendungen zu versenden und zu empfangen.
- Versender, die die namibischen Einfuhrzölle und Steuern (im Namen des Empfängers) bezahlen möchten, müssen die TIN auf der Zollrechnung angeben
- Empfänger, die für die Zahlung der namibischen Einfuhrzölle und Steuern verantwortlich sind, müssen ihre TIN direkt an DHL Express übermitteln E-Mail
Kenia – Importe
Einfuhrgenehmigung zur Vermeidung von Produktfälschungen |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Januar 1, 2023
Sendungen nach Kenia, die Elektrogeräte enthalten, verlangt die kenianische Behörde zur Bekämpfung von Produktfälschungen eine Einfuhrgenehmigung (ACA Permit), aus der hervorgeht, dass die Waren rechtmäßig sind (keine Fälschungen, Nachahmungen, Raubkopien usw.).
Was Sie wissen müssen
Der Antrag auf Erteilung einer ACA-Genehmigung kann wie folgt eingereicht werden:
- Der kenianische Importeur
- DHL Express im Namen des kenianischen Importeurs gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr
Für Unterstützung bei der Beantragung der ACA-Genehmigung rufen Sie 0711-017120 mit der Durchwahl 100 an oder E-Mail an uns.
Vereinigte Arabische Emirate – Importe
Validierungsanforderungen hinsichtlich der Zollrechnung |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Februar 1, 2023
Die Zollbehörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten fordern für jede Zollrechnung mit einem Wert von AED 10.000,- oder höher eine Beglaubigung ("Attestation", declaration or proof) ein.
Was Sie wissen müssen
- Jede B2B Sendung, die zumindest eine Zollrechnung mit einem Wert von AED 10.000,- oder höher beinhaltet, muss für die Ausstellung einer Beglaubigung ("Attestation") beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (MOFAIC) der Vereinigten Arabischen Emirate eingereicht werden.
- Entweder der Absender oder der Empfänger der Sendung können sich beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (MOFAIC) der Vereinigten Arabischen Emirate registrieren und die Zollrechnungen für die Beglaubigung ("Attestation") einreichen
- Die Beglaubigung ("Attestation") wird nicht zwingend vor dem Transport der Sendung benötigt. Die Beglaubigung ("Attestation") kann auch ergänzt werden:
- Bevor die Sendung an DHL Express übergeben wird
- Oder innerhalb von 14 Tagen nachdem die Sendung von den Zollbehörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten freigegeben wurde
Marokko – Importe
Für E-Commerce Sendungen ist eine formelle Zollanmeldung erforderlich |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Juli 1, 2022
Zollbehörden in Marokkko haben die Einfuhrbestimmungen für E-Commerce-Sendungen (Produkte, die bei einem Einzelhändler online gekauft wurden) im Wert von 125 USD oder weniger geändert.
Was Sie wissen müssen
- Eine formelle Zollanmeldung ist erforderlich
- Zoll und Steuern werden eingehoben
Tansania – Importe
De-minimis- und formale Eintragsänderungen |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Februar 1, 2022
Was Sie wissen müssen
Die tansanischen Steuerbehörden haben den De-minimis-Wert (Wertschwelle, unter der keine Zölle oder Steuern erhoben werden) auf 50 USD angehoben und die förmliche Verzollung für De-minimis-Sendungen abgeschafft.