Aktualisierungen der Zollvorschriften – Europa

Wichtige Änderungen der Zollbestimmungen in Europa

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Juli 1, 2023

Ausländische Online-Händler sind für die Erhebung der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) für alle nach Jersey importierten Waren verantwortlich.

Was Sie wissen müssen

Online-Händler im Ausland müssen:

  • Registrieren Sie sich bei Jersey
  • Für Waren, die ein Jersey-Bürger online kauft, ist die GST an der Verkaufsstelle zu erheben

Informationen und öffentliche Dienste für die Insel Jersey  

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: März 21, 2023

Die portugiesische Zollbehörde erhebt eine zusätzliche Gebühr für Sendungen, die Waren im Gesamtwert von 150 EUR oder geringerem Wert enthalten.

Was Sie wissen müssen

  • Diese Gebühr gilt für Geschäftskunden- und Privatkundensendungen.
  • Zollrechnungen sollten Frachtkosten und Handelsbestimmungen (z. B. Incoterms®) enthalten.
  • Der Zuschlag ist im Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer (MwSt.) enthalten.

Für: Versender
Versenden: Warensendungen
Gültig: März 1, 2023

Das Kontrollsystem für Importe (ICS) ist das Europäische Union Sicherheitskontrollsystem für Waren, die für die EU, Schweiz und Norwegen bestimmt sind (oder durch sie befördert werden).

Was Sie wissen müssen

Für Sendungen, die in die (oder über die) Europäische Union, Schweiz und Norwegen gehen, benötigt ICS ein elektronisches Screening der Sendungsdetails

  • Im Abflugsland
  • Bevor die Sendungen in die Flugzeuge verladen werden
  • Vor der Ankunft

Was das für Sie bedeutet

Für die Warenbeschreibung erfassen Sie alle in der Sendung enthaltenen Artikel auf einzeln und definieren eine übergeordnete Beschreibung der Inhalte auf Sendungsebene. Sie erstellen die Zollrechnung direkt in MyDHL+ oder laden Ihre eigene Zollrechnung als digitales Dokument via DHL Paperless Trade (PLT*) hoch

Was DHL Express tut, um zu helfen

  • Wir nutzen eine dynamische, flexible Streckenführung der Flugzeuge, um stets die schnellstmögliche Transitzeit zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Vorschriften für die zollamtlichen Sicherheitskontrollen je nach Streckenführung Auswirkungen auf Sendungen mit beliebigem Ursprung und Zielort haben können.
  • Wir übermitteln Ihre Sendungsinformationen elektronisch über digitale Zollrechnungen an die Zollbehörden, bevor Ihre Sendungen in die Flugzeuge verladen werden

Informationen zur Zollabfertigung
Aktualisierungen des Kontrollsystems für Importe  

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Mai 1, 2022

Zollbehörden der Türkei haben die Steuerbemessungsgrundlage für eingeführte Waren geändert.

Was Sie wissen müssen

  • Für Einfuhren von Unternehmen zu Unternehmen (B2B) mit einem Wert von bis zu 22 EUR wird eine pauschale Steuer auf Sendungen aus folgenden Ländern erhoben:
    • Länder der Europäischen Union - 18% Steuer
    • Länder außerhalb der Europäischen Union - 30% Steuer
  • Für Einfuhren zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) mit einem Wert von bis zu 150 EUR wird ein pauschaler Mehrwertsteuersatz von 30 % auf Sendungen erhoben.

Bei Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 150 EUR muss der Importeur DHL eine Vollmacht erteilen für:

  • Abfertigung von Sendungen in ihrem Auftrag
  • Unterschreiben Sie eine formale Bestätigung und senden Sie diese per E-Mail an DHL zurück.

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Januar 1, 2022

Was Sie wissen müssen

Die französischen Zollbehörden haben eine Änderung des EUSt.-Erhebungsverfahrens eingeführt, die als aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung (PVA) bekannt ist.

  • Die Änderung gilt für alle Unternehmen, die als Importeur in Frankreich tätig sind
  • Der Mehrwertsteuerbetrag wird nun von den französischen Behörden festgesetzt und dem registrierten Importeur in Rechnung gestellt und nicht mehr bei der Bearbeitung jeder einzelnen Einfuhrsendung erhoben.
  • Dies gilt nicht für Einzelpersonen, die persönliche Güter einführen, oder für Dokumentensendungen
  • Nicht-EU-Unternehmen sollten ihren Steuer-/Rechtsberater konsultieren, um sich über ihre Verpflichtungen zu informieren, z. B. darüber, ob sie einen Steuerberater für die Verwaltung des PVA-Verfahrens bestellen müssen.

Versender

  • Wenn der Versender als Importeur in Frankreich fungieren will, muss er auf der Handelsrechnung deutlich die Importeurinformationen hinweisen, einschließlich:
    • Informationen zum Unternehmen (Name, Adresse, Kontaktinformationen)
    • Französische Mehrwertsteuernummer
    • EU EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)
  • Wenn der Versender NICHT als Importeur in Frankreich auftritt, erstellt DHL die Zollanmeldung im Namen des Empfängers gemäß dem Standard-Importverfahren.

Französische Zollbehörden  

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Juli 1, 2021

Was Sie wissen müssen

  • Die EU-Behörden haben die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren bis zu 22 EUR zum 1. Juli 2021 aufgehoben.
  • Alle in die EU eingeführten Handelswaren sind mehrwertsteuerpflichtig und bedürfen einer förmlichen Zollanmeldung
  • Import One-Stop Shop (IOSS) ist ein neues (fakultatives) Mehrwertsteuererhebungsmodell für Online-Verkäufer und Online-Plattformen, das nur für Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern von zollpflichtigen Waren bis zu 150 EUR gilt.

Versender

  • IOSS-Versender - Online-Verkäufer erhebt die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs und führt sie über die monatliche Mehrwertsteuererklärung direkt an die Steuerbehörde in der EU ab.  Wichtig: Der Versender muss DHL seine IOSS-Identifikationsnummer zusammen mit den Versandinformationen mitteilen.
  • Nicht-IOSS-Versender - die Mehrwertsteuer wird dem Zahler bei der Einfuhr in Rechnung gestellt
  • Sowohl für IOSS-Versender als auch für Nicht-IOSS-Versender - es gelten die Standard-DHL-Zollservices und -Zuschläge

Empfänger

Wenn der Empfänger für die Zahlung der Mehrwertsteuer (oder anderer damit verbundener Zollgebühren) verantwortlich ist:

  • DHL-Kontoinhaber - DHL stellt die Rechnung
  • Nicht-Kontoinhaber - DHL sendet einen Link für die Online-Zahlung

Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Januar 1, 2021

Im Rahmen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (auch bekannt als Brexit) wurde ein Abkommen geschlossen, das die Handelsbeziehungen regelt. Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts und der EU-Zollunion.

Was Sie wissen müssen

  • Für den Versand von Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gelten Zollformalitäten, Zölle und Steuern.
  • Um das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zum "Nulltarif" (Nullzollsatz) in Anspruch nehmen zu können, muss das Ursprungsland der Waren nachgewiesen werden und die "Ursprungserklärung" muss der Handelsrechnung beigefügt werden.

Versender

  • Eine vollständige und genaue Zollrechnung (Commercial/Proforma) trägt zu einer reibungslosen Zollabfertigung bei.
  • Wenn der Versender aus dem Vereinigten Königreich als Importeur in der EU fungiert, muss der Versender auf der Handelsrechnung deutlich die Angaben zum Importeur machen, einschließlich der Angaben zum Importeur:
    • Informationen zum Unternehmen (Name, Adresse, Kontaktinformationen)
    • Lokale Mehrwertsteuernummer (des EU-Bestimmungslandes)
    • EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)

Empfänger

  • Zollabgaben und Steuern (oder andere Zollgebühren) können anfallen.

Website der britischen Regierung  
EU-Zollverfahren  


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