Aktualisierungen der Zollvorschriften – Amerika
Wichtige Änderungen der Zollbestimmungen in Amerika
Mexiko – Importe
Neue Datenanforderungen für Sendungen mit geringem Wert |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Oktober 15, 2024
Was Sie wissen müssen
Die mexikanische Steuerbehörde (SAT) und der Zoll haben zusätzliche Datenanforderungen für Sendungen von geringem Wert eingeführt, die als informelle/vereinfachte Eingaben (unter 2.500 USD) von Expressunternehmen bearbeitet werden.
Zu den neuen obligatorischen Datenelementen gehören der Name des Importeurs/Empfängers, die Adresse und die Steuernummer.
Kolumbien – Importe
HS Fakultative Anforderungen |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Oktober 15, 2024
Was Sie wissen müssen
Für Sendungen mit geringem Wert (weniger als 2.000 USD und 50 kg) nach Kolumbien, die die Anwendung eines bestimmten Tarifklassifizierungscodes für Zollvergünstigungen erfordern, muss der 10-stellige Importtarifklassifizierungscode im Luftfrachtbrief angegeben werden. Wird er nicht angegeben, können die Zollvergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden, und es gilt der allgemeine Express-/Kurier-Tarifklassifizierungscode 9807200000 (mit 10 % Zoll und 19 % Steuer) gemäß dem Standardverfahren für Expresskuriere.
Beschluss 0039 von 2021/ Dekret 360 von 2021
Tarif-DIAN
Modalität - Postverkehr und dringende Sendungen
Brasilien – Importe
Zoll-/Steuerberechnung für Sendungen mit geringem Wert |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: August 1, 2024
Neue Einfuhrzollsätze im Rahmen des „Programa Remessa Conforme“ (PRC) – Compliant Shipment Program
Was Sie wissen müssen
- Die Wertbasis für die Zoll-/Steuerberechnung für alle Sendungen mit geringem Wert (Sendungen bis zu 3.000 USD) ändert sich vom „Wert der Waren“ (FOB) zum „Einkaufswert der Waren“ (CIF).
- Neue Einfuhrzollsätze für Business-to-Consumer-Sendungen (B2C) in der VR China:
- Sendungen mit einem Wert bis zu 50 USD (CIF): 20 % Zoll / 17 % Steuer
- Sendungen mit einem Wert von 50,01 USD bis 3.000 USD (CIF): 60 % Zoll mit 20 USD Rabatt / 17 % Steuer
- Alle Sendungen bis zu 3.000 USD (CIF), die NICHT für die VR China zugelassen sind, unterliegen weiterhin einem Zollsatz von 60 % bzw. einer Steuer von 17 %.
Versender:
- Stellen Sie vollständige und genaue Handelsrechnungsdaten bereit, idealerweise über eine der elektronischen Versandlösungen von DHL Express. Dies wird dazu beitragen, die Sendungen angemessen zu kategorisieren und zu verarbeiten, einschließlich derjenigen, die für die Vorzugsbehandlung der VR China in Frage kommen.
- In der VR China registrierte E-Commerce-Unternehmen müssen die neuen geltenden Einfuhrzollsätze berücksichtigen, um genaue Zölle und Steuern von ihren Kunden in Brasilien zu berechnen und zu erheben.
Erläuterung der neuen Regeln
Compliant Shipment Program (PRC) und wie man sich registriert
Liste der in der VR China registrierten Unternehmen
Vorläufige Maßnahme N 1.236
Jamaica – Importe
De-Minimis-Wert-Schwelle |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: April 1, 2024
Was Sie wissen müssen
Die jamaikanischen Zollbehörden haben die De-Minimis-Grenze für Einfuhrzölle und -steuern von 50 USD auf 100 USD je nach Warenwert angehoben. Mit dem De-Minimis-Wert können persönliche Gegenstände ohne zusätzliche Einfuhrzölle und Steuern nach Jamaika eingeführt werden.
El Salvador – Importe
Ausnahmen von der Einfuhrgenehmigung |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Juni 28, 2024
Was Sie wissen müssen
Nach Angaben der Zollbehörden von El Salvador sind private (nichtkommerzielle) Sendungen, die 300 US-Dollar (deklarierter Warenwert) nicht überschreiten und von Privatversendern an Privatpersonen in El Salvador verschickt werden, von der Einfuhrgenehmigungspflicht ausgenommen.
Brasilien – Importe
Zollbefreiung für internationale Online-Verkäufer |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: August 1, 2023
Was Sie wissen müssen
Importsendungen bis zu einem Wert von 50 USD sind im Rahmen des brasilianischen Programms für konforme Sendungen (Programa Remessa Conforme) von der Zollsteuer ausgenommen.
Argentinien – Importe
Reduktion des formalen Verrechnungswertes |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: September 23, 2022
Was Sie wissen müssen
Die argentinischen Zollbehörden haben den chwellenwert für die formale Einfuhrabfertigung von 3.000 auf 1.000 USD gesenkt.
Die argentinischen Zollbehörden teilten am 16. November 2022 mit, dass die einzigen Ausnahmen von dieser regulatorischen Änderung Importe sind, die von argentinischen Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) durchgeführt werden. Jedes KKMU, das die geltenden Anforderungen erfüllt, kann für eine begrenzte Anzahl an Sendungen die bestehende Wertgrenze von 3.000 USD für die Einfuhr beibehalten.
Kanada – Importe
Zollamtliche Registrierung für gewerbliche Einfuhren erforderlich |
Für: Importeure
Versenden: Warensendungen
Gültig: Mai 13, 2024
Was Sie wissen müssen
- Die Canada Border Services Agency (CBSA) Assessment und Revenue Management (CARM) ist eine mehrjährige Initiative, die die Art und Weise ändert, wie die CBSA die Einfuhr von Handelswaren nach Kanada verwaltet, einschließlich der Erhebung von Zöllen und Steuern.
- Das CARM-Kundenportal (CCP) wurde für Importeure, Zollmakler und Handelsberater eingerichtet, die sich registrieren und ein Konto anlegen müssen.
- Die Importeure in Kanada müssen sich registrieren lassen und ihrem jeweiligen Vermittler, z. B. DHL, über die CCP Vollmachten erteilen, damit sie ihre kommerziellen Einfuhraktivitäten verwalten können.
- DHL kann Ihnen helfen zu verstehen, was CARM für Sie bedeutet
Vereinigte Staaten von Amerika – Importe
Erzeugnisse mit Ursprung in der autonomen Region Xinjiang-Uigurien in China |
Für: Versender, Empfänger
Versenden: Warensendungen
Gültig: Juni 21, 2022
Das Gesetz zur Verhinderung uigurischer Zwangsarbeit (Uyghur Forced Labor Prevention Act, UFLPA) hat Vorschriften für die Einfuhr von Produkten aus der autonomen Region Xinjiang-Uigur in die Vereinigten Staaten aufgestellt.
Was Sie wissen müssen
- Die Zollbehörden können Gegenstände zurückhalten, ausschließen und/oder beschlagnahmen und einbehalten
- Der Importeur kann aufgefordert werden, Nachweise vorzulegen, die eindeutig bestätigen, dass die Waren nicht aus Zwangsarbeit stammen.